Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist eine Steuerart, die in Deutschland auf bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben wird. Dazu gehören beispielsweise Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Aktienverkäufen und Erträge aus Fonds. Sie wurde zum 1. Januar 2009 eingeführt, um die Besteuerung von Kapitalerträgen zu vereinfachen und einheitlich zu regeln.
Höhe der Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 % der Kapitalerträge. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Steuer) und gegebenenfalls die Kirchensteuer (je nach Bundesland 8 % oder 9 %). Insgesamt kann die Belastung somit bis zu etwa 27,99 % betragen.
Wer muss die Abgeltungssteuer zahlen?
Alle Personen, die Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, unterliegen grundsätzlich der Abgeltungssteuer. Dazu zählen beispielsweise:
- Privatanleger, die Zinsen oder Dividenden erhalten.
- Personen, die Gewinne aus dem Verkauf von Aktien oder Fondsanteilen erzielen.
- Inländische und ausländische Kapitalerträge, sofern sie in Deutschland steuerpflichtig sind.
Die Steuer wird in der Regel direkt von der Bank oder dem Finanzdienstleister einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Dies erspart den Anlegern die Angabe der Einkünfte in der Steuererklärung – daher der Begriff „Abgeltungssteuer“.
Freibeträge und Steuerfreistellung
Privatanleger können von einem Sparer-Pauschbetrag profitieren. Dieser beträgt:
- 1.000 Euro pro Jahr für Einzelpersonen
- 2.000 Euro pro Jahr für Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften
Kapitalerträge, die den Pauschbetrag nicht überschreiten, bleiben steuerfrei. Um diesen Vorteil zu nutzen, muss bei der Bank ein Freistellungsauftrag gestellt werden.
Verrechnung von Verlusten
Sollten Anleger Verluste aus Kapitalanlagen erleiden, können diese mit Gewinnen aus anderen Kapitalerträgen verrechnet werden. Dies reduziert die steuerliche Belastung. Allerdings gilt hier eine Einschränkung: Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können nur mit entsprechenden Gewinnen und nicht mit anderen Einkünften (z. B. aus Arbeit) verrechnet werden.
Besonderheiten und Steuererklärung
Obwohl die Abgeltungssteuer die Steuerpflicht in vielen Fällen automatisch erledigt, gibt es Situationen, in denen es sinnvoll oder notwendig sein kann, die Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben:
- Wenn der persönliche Einkommenssteuersatz unter 25 % liegt, kann über die sogenannte Günstigerprüfung eine Rückerstattung beantragt werden.
- Wenn ausländische Kapitalerträge erzielt werden, die nicht automatisch besteuert wurden.
Abgeltungssteuer und Ausland
Die Abgeltungssteuer gilt grundsätzlich für alle Kapitalerträge, die in Deutschland steuerpflichtig sind. Bei ausländischen Kapitalerträgen können jedoch Doppelbesteuerungsabkommen greifen, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.
Fazit
Die Abgeltungssteuer sorgt für eine einfache und pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen. Privatanleger profitieren von klaren Regelungen und der automatischen Abführung durch die Bank. Dennoch sollten individuelle Steueroptimierungen – beispielsweise über den Sparer-Pauschbetrag oder die Günstigerprüfung – nicht außer Acht gelassen werden.